Principal Investigator | Direktoriumsmitglied
Ich beschäftige mich in meiner völkerrechtlichen Forschung mit der Einhegung von bewaffneter Gewalt in den internationalen Beziehungen. Dabei spielt für mich neben dem ius ad bellum das ius in bello (häufig verkürzt auch als humanitäres Völkerrecht bezeichnet) eine zentrale Rolle. Durch Forschung zu Rechtsfragen in der Rüstungskontrolle versuche ich einerseits einen Beitrag zur Stärkung der Normen gegen chemische und biologische Waffen zu leisten. Andererseits nehme ich eine völkerrechtshistorische Perspektive ein, um Rechtsfragen kollektiver Sicherheit ebenso wie solche der Tatsachenermittlung in bewaffneten Konflikten thematisieren zu können.
Forschungsfeld Institutionen: 2.1 Intervention und Interventionsverbot im Kontext der De-Kolonialisierung | 2.2 Rechtfertigung externer Intervention als Prozess einer problematischen Normalisierung von Gewalt | 2.3 Einhegung neuer Gewaltakteure